Nutzungsvereinbarung über das NORWEST-Informations-System (NIS) zwischen der NORDWEST Handel AG (NW) und dem Benutzer

 

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I. Vertragsgegenstand, Nutzungsumfang
  1. Das NORDWEST-Informationssystem, nachfolgend auch NIS genannt, ist ein internetbasiertes, geschlossenes, kostenfreies Informationsangebot der NORDWEST Handel AG. über dieses System werden den NORDWEST Handels- und Industriepartnern Informationen und Funktionen in Form von Dokumenten und Daten sowie interaktive Anwendungen, z.B. das Lagerbestellsystem, ZR-Online oder die Ansprechpartnerpflege, zur Verfügung gestellt. Mit diesem System werden auch sensible Daten und Informationen bereitgestellt, deren unbefugte Verbreitung strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
  2. NORDWEST überträgt dem registrierten Benutzer das nicht übertragbare, nicht ausschließliche und zeitlich befristete Recht, das Produkt NIS nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ausschließlich für den internen Gebrauch zu nutzen.
  3. Es besteht hinsichtlich Art, Umfang und Nutzung der jeweils bereitgestellten und abrufbaren Informationen kein Rechtsanspruch der Nutzer hinsichtlich bestimmter Informationen oder Funktionen. NORDWEST hat das jederzeitige und unbeschränkte Recht, Informationen und Funktionen auszuweiten, einzuschränken oder Nutzergruppen mit erweiterten oder eingeschränkten Zugängen einzurichten.
  4. An allen im Rahmen der Nutzung zugänglich gemachten Daten, Funktionen, Softwarebestandteilen, Dokumenten und Informationen behält sich NORDWEST alle Rechte, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte und Eigentumsrechte vor. Dieser Vorbehalt umfasst auch die auf den jeweiligen Rechnersystemen zu installierenden Computerprogramme.

II. Nutzungsumgebung und Anmeldung - Sicherung der Passwörter
  1. Voraussetzung für die Nutzung des NIS ist der benutzerseitige Zugang zum Internet (World Wide Web). Der Nutzer hat diese Voraussetzung auf eigene Kosten zu schaffen und sicherzustellen. Verbindungsentgelte trägt der Nutzer.
  2. Sofern für einzelne Funktionen die Installation von Software, Plug-ins oder Browser-Erweiterungen (BSP.: Java, Flash, SSL oder Dateierweiterungen) erforderlich sein sollten, hat der Nutzer diese zu installieren. Sollten für die Lesbarkeit der Informationen zusätzliche Standard-Programme (BSP: Reader für Dokumente in den Formaten *.pdf oder *.xls) erforderlich sein, hat der Nutzer diese für die Dauer der Nutzung vorzuhalten und jeweils zu aktualisieren.
  3. Zur ordnungsgemäßen Verwendung des NIS kann es erforderlich sein, dass der Nutzer den Einsatz von sogenannten Cookies sicherstellen muss.
  4. Die NIS-Software ist ordnungsgemäß zu installieren. Die Lizenzbestimmungen und die Anmeldeprozeduren sind einzuhalten.
  5. NW ist nicht verpflichtet, die Software an spezielle Anforderungen oder Voraussetzungen bei dem Benutzer oder an nach Vertragsabschluss veränderte Verhältnisse anzupassen.
  6. Der Nutzer hat seine Computersysteme durch geeignete Schutzmaßnahmen (Firewall und Programme zu Schutz gegen unberechtigte Zugriffe von Dritten, insbesondere virale Angriffe jeglicher Art) zu sichern und diese Sicherungssysteme ständig aktualisiert zu halten.
  7. Der Nutzer erhält für die Nutzung des NIS ein Passwort und eine Bezeichnung für seinen Account. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass Passwort und Account keinem Dritten zugänglich gemacht werden. Er trägt für alle Handlungen, die unter Verwendung des Passwortes oder des Accounts vorgenommen werden, die volle, uneingeschränkte Verantwortung.
  8. Der Nutzer ist verpflichtet, NORDWEST unverzüglich über jede missbräuchliche Benutzung seines Passwortes oder seines Accounts sowie über jegliche sonstige Verletzung von Sicherheitsvorschriften zu unterrichten.
  9. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass er nach jeder Nutzung seinen Account ordnungsgemäß schließt.
  10. Der Benutzer wird die Software und deren beinhaltende Informationen streng vertraulich behandeln, insbesondere Dritten in keiner Form zugänglich machen. Der Benutzer wird auch seine Mitarbeiter dazu anhalten, diese Vertraulichkeitsverpflichtung einzuhalten.
  11. Sofern der Nutzer seinen Mitarbeitern die Nutzung des NIS gestattet, sind die Accounts spätestens bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu sperren oder zu löschen.
  12. Externe oder freie Mitarbeiter, die nicht durch gesonderte, schriftliche vertragliche Vereinbarungen zur Einhaltung der Bestimmungen zur Nutzung des NIS verpflichtet wurden, dürfen ausdrücklich keinen Zugang zu dem NIS und seinen Informationen erhalten. Der Nutzer hat dieses auf eigene Kosten sicherzustellen und auf Anforderung gegenüber NORDWEST nachzuweisen.
  13. Für Nachteile, Verluste oder Schäden, die sich aus der Nichterfüllung der Verpflichtungen in diesem Abschnitt ergeben, ist jegliche Haftung von NORDWEST ausgeschlossen.

III. Datenerhebung im Rahmen der NIS-Nutzung
  1. NORDWEST erhebt und speichert im Rahmen der Nutzung des NIS personenbezogene Daten der Nutzer dauerhaft in Folgendem Umfang:

    • Benutzerkonto, Anmeldenamen, Emailadresse
    • LOG-Informationen
    • Aufgerufene Seiten, abgerufene Daten, abgerufenen Dokumente

    NORDWEST verwendet diese gespeicherten Daten, um den Inhalt des NIS auf die persönlichen Interessen des Nutzers aus zu richten, um Bestellungen für Angebote oder Dienste abzuwickeln und die Sicherheit des NIS sicherzustellen.
  2. Eine Weitergabe, ein Verkauf oder eine sonstige übermittlung der personenbezogenen Daten des Nutzers an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dass der Nutzer ausdrücklich eingewilligt hat.
  3. Der Nutzer kann auf Anfrage von NORDWEST Informationen über die gespeicherten, personenbezogenen Daten erhalten.
  4. Sofern der Nutzer als Arbeitgeber Informationen über die personenbezogenen Daten von Accounts seiner Mitarbeiter erhalten will, können diese nur bereitgestellt werden, wenn der Nutzer die Einwilligung des jeweiligen Mitarbeiters nachweist. Dem Nutzer wird daher dringend angeraten, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer vor der ersten Nutzung des NIS in schriftlicher Form zu vereinbaren.
  5. NORDWEST weist darauf hin, dass auf Anordnung der zuständigen Stelle im Einzelfall die Verpflichtung besteht, Auskunft über Daten zu erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechts am geistigen Eigentum erforderlich ist.

IV. Haftung von NORDWEST
  1. Jede Haftung für Schäden, die angeblich oder tatsächlich durch die Nutzung der Anwendung oder Verwendung der Daten, Dokumente, interaktiven oder herunter geladenen und lokal installierten Programme und der auf unserem Web-Server dargestellten Informationen entstehen, ist ausgeschlossen. Dies gilt einschließlich aller konkludenten Gewährleistungen und Bedingungen hinsichtlich Tauglichkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck. In keinem Fall kann NW für besondere oder indirekte Schäden, Folgeschäden oder sonstige Schäden haftbar gemacht werden, die aus Nutzungsausfall, Verlust von Daten oder entgangenem Gewinn resultieren.
  2. über das NIS können Links zu anderen Webseiten ("Sites") oder externen Informationsquellen bereitgestellt werden. Da NORDWEST über keinerlei Kontrollmöglichkeit in Bezug auf solche Sites und Quellen verfügt, ist NORDWEST für die Verfügbarkeit solcher externen Sites oder Quellen nicht verantwortlich oder haftbar, macht sich Inhalte, die auf oder über solche Sites oder Quellen zugänglich sind, nicht zu eigen und schließt jegliche Haftung oder Gewährleistung in Bezug auf diese aus. Für die Inhalte der Sites ist ausschließlich der jeweilige Anbieter der Sites verantwortlich.
  3. NORDWEST haftet daher auch weder direkt noch indirekt für Schäden oder Verluste, die aus oder in Zusammenhang mit der Benutzung eines Inhalts oder im Vertrauen auf einen solchen Inhalt oder aufgrund von Waren oder Dienstleistungen entstehen oder entstanden sind, die über solche externen Sites oder Quellen bezogen wurden.
  4. NORDWEST hat die Vertragssoftware mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Sofern NORDWEST änderungen, Erweiterungen oder Verbesserungen an dem NIS vornimmt, werden diese mit derselben Sorgfalt durchgeführt. NORDWEST haftet jedoch nicht für die Funktionalität des NIS.

V. Vertragslaufzeit - Kündigung
  1. Diese Vereinbarung tritt mit deren ausdrücklicher, oder deren konkludenter Annahme, spätestens mit der ersten Nutzung des NIS in Kraft.
  2. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
  3. Diese Vereinbarung endet in jedem Falle, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit der Beendigung der Mitgliedschaft bei NW oder der Kündigung der Zentralregulierungsvereinbarung bei Industriepartnern.
  4. Das Recht zur Kündigung dieser Vereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. Sofern der Verdacht der missbräuchlichen Verwendung des NIS durch den Nutzer besteht, ist NORDWEST berechtigt, den Zugang zu dem System ohne jede Vorankündigung zu sperren.
  6. NORDWEST ist jederzeit berechtigt, diese Nutzungsbedingungen anzupassen oder zu verändern. Stimmt der Nutzer den geänderten Bedingungen nicht zu, kann er von der weiteren Nutzung des NIS mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.
  7. Mit Beendigung der Nutzungsberechtigung aufgrund dieser Vereinbarung hat der Nutzer die ggf. herunter geladenen Daten, Dokumente und Programme einschließlich aller etwa hergestellten Kopien und aller etwa veränderten Fassungen an NORDWEST herauszugeben und jede weitere Nutzung zu unterlassen. Sollten sich die herausgegebenen Programme oder Kopien auf Datenträgern befinden, die nicht im Eigentum von NORDWEST stehen, werden diese Datenträger nach Löschung des Inhaltes auf gesonderte Nachfrage zurückgeben.
  8. Soweit eine Herausgabe der Datenträger nicht möglich oder für den Nutzer nicht zumutbar ist, hat der Nutzer die Programme, Kopien und veränderten Fassungen vollständig und endgültig zu löschen und diese dauerhafte Löschung gegenüber NORDWEST nachzuweisen.

VI. Schlussbestimmungen
  1. Für die Nutzungsüberlassung an der Vertragssoftware gelten ausschließlich die Bestimmungen dieser Vereinbarung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Nutzers einschließlich Allgemeiner Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich nicht. Mündliche Abreden einschließlich der Zusicherung von Eigenschaften, die nicht von vertretungsberechtigten Personen abgegeben worden sind, werden erst durch schriftliche Bestätigung von NORDWEST verbindlich.
  2. Erfüllungsort ist der Sitz der NORDWEST. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist der Sitz der NORDWEST.
  3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.